…so war‘s mal an der Bismarckstraße …… Durch eine Kampagne der Heidelberger CDU müsste die Stadt die Radspur wieder beseitigen!
Was sind die wichtigsten Grundthesen unserer Verkehrspolitik hier vor Ort?
Wir werden häufig nach unserer Position zur Radverkehrspolitik hier in Heidelberg gefragt. Hier eine kurze Zusammenfassung. Sie unterscheidet sich etwas von der des Bundes-ADFC und der der Initiative RADENTSCHEID
In den letzten 50 Jahren wurde der Radverkehr immer mehr von der Straße auf den Gehweg verdrängt um dem Autoverkehr „Freie Fahrt“ zu gewähren. Dort wiederum behindert und belästigt er oftmals den Fußverkehr! Dies möchten wir als Fahrradverband auf keinen Fall. Wir möchten lieber den Autoverkehr „belästigen“, das heißt: uns nicht von der Straße verdrängen lassen. Da manche Autofahrer wenig Rücksicht zeigen, trauen sich viele potentiellen RadfahrerInnen nicht den Verkehrsraum mit denen zu teilen. In diesem Jahr (2022) macht der Kreisverband eine Kampagne für ein besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmer untereinander. Bis dies vielleicht Wirkung zeigt, müssen wir leider ein „Gehweg – Radfahrer frei“ akzeptieren, obwohl wir dies eigentlich ablehnen. Nicht Alle trauen sich momentan auf der Straße Rad zu fahren. Von diesen RadfahrerInnen fordern wir allerdings, dass sie rücksichtsvoll Schrittgeschwindigkeit fahren!
Auf allen innerstädtischen Straßen soll höchstens Tempo 30 gelten – besonders auf denen ohne ausreichende und gute Radverkehrsanlagen(RVA). Nur auf Ausfallstraßen mit guten RVA sollte eine Ausnahme zulässig sein.
Auf größeren innerstädtischen Straßen sollen ausreichend breite Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau angelegt werden, die ein Überholen ermöglichen. Es gibt viele unterschiedliche Fahrräder und RadfahrerInnen, die mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs sind.
Um das Zustellen, Befahren und zu nahe Überholen durch Autos zu verhindern, sollten Radfahrstreifen insbesondere an mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen mit viel Kfz-Verkehr oder hohen Geschwindigkeiten oder hohem Parkdruck zusätzlich mit einer Sperrzone und Trennelementen ausgestattet werden: „Geschützte“ Radfahrstreifen. Dazu müssen meist die heute vierspurigen Straße in 2 plus 2 (Fahrrad-)Spuren aufgeteilt werden.
Noch heute wird fast nur danach geschaut, dass der Kfz-Verkehr gut fließen kann. Falls noch Platz übrig ist, bekommen die anderen Verkehrsteilnehmer was ab!
Unserer Ansicht nach sollte zuerst dafür gesorgt werden, dass der Fuß-, Rad- und der öffentliche Verkehr ausreichend Platz hat - wenn dann noch was übrig ist, kann dem Kfz-Verkehr was zugestanden werden .........
An den Kreuzungen muss ein ungehindertes Abbiegen und Geradeausfahren möglich sein - ohne zusätzliche Ampelphasen für den Radverkehr. Dies ist u.A.erforderlich, damit mehr Pendler aufs Rad umsteigen! Die besorgten RadfahrerInnen sollen parallel mit den FußgängerInnen die Kreuzungen queren können.
An verkehrsreicheren Straßen sollte vor jeder Ampel ein sogenannter "Vorbeifahrstreifen" existieren, damit die RadfahrerInnen nicht hinter den Autos und deren Auspuffgasen warten müssen. Direkt vor der Ampel soll eine "aufgeweitete Aufstellfläche" mit Richtungspfeile für den Radverkehr vor der Kfz-Haltelinie angelegt sein!
https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Expertenbereich/Politik_und_Verwaltung/Download/So_geht_Verkehrswende_klein.pdf
Die bestehenden Radspuren und Radwege müssen den neuen Anforderungen angepasst werden, so dass überall überholt werden kann. Aus vierspurigen Stadtstraßen soll mehr Platz für den Radverkehr umgewidmet werden.
Der Autofahrer sollte durch ein gleichförmiges System immer damit rechnen können, wo der Radverkehr sich bewegt.
Aus der langjährigen Praxis wissen wir natürlich, dass es auch Ausnahmen geben kann. Diese sollten einzeln besprochen werden.