Bürgerbeteiligung zum Radschnellweg Heidelberg – Schwetzingen bis zum 31. März

 

Mehr als 150 Interessierte nahmen am virtuellen Auftakt der Bürgerbeteiligung zum RS 16 zwischen Heidelberg und Schwetzingen teil – Beteiligungskarte startet im März.

 

Vorzugstrasse über die historische Maulbeerallee (Kalmit-Achse)
Vorzugstrasse über die historische Maulbeerallee (Kalmit-Achse) © Stadt Heidelberg

Unter Federführung der Stadt Schwetzingen planen die Städte Heidelberg und Eppelheim sowie die Gemeinde Plankstadt gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe den Radschnellweg von Heidelberg nach Schwetzingen. Startpunkt für den Radschnellweg ist die Heidelberger Bahnstadt. Dort schließt die Verbindung an bereits bestehende Radwege an. Der Endpunkt wird in Schwetzingen auf der Ostseite der Bahntrasse der Deutschen Bahn liegen.

Mehr als 150 Menschen haben am 15. Februar an der virtuellen Auftaktveranstaltung der Bürgerbeteiligung zum Radschnellweg von Heidelberg nach Schwetzingen (RS 16) teilgenommen. Nach einer allgemeinen Einführung in das Thema Radschnellwege wurden der aktuelle Planungsstand, die nächsten Planungsschritte sowie eine Online-Beteiligungskarte vorgestellt. Ab 1. März können Bürgerinnen und Bürger hier ihre Anregungen einbringen: https://www.jetzt-mitmachen.de/rs16/.  

„Wir möchten möglichst viele Menschen aus den umliegenden Städten und Gemeinden an der Planung beteiligen, um mit deren Ortskenntnis und Detailwissen eine Trassenführung zu finden, die größtmögliche Akzeptanz bei allen Bürgerinnen und Bürgern genießt“, so Matthias Steffan, Erster Bürgermeister der Stadt Schwetzingen. Und weiter: „Dann scheint es auch möglich, die Menschen nachhaltig zum Umsteigen auf das Fahrrad zu bewegen und so einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Klimaschutzziele Baden-Württembergs zu leisten.“

Die Planung des RS 16 ist vergleichbar mit der einer Landesstraße und entsprechend aufwändig. Derzeit wird ein Papier für das so genannte Scoping-Verfahren erarbeitet, in dem der Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben festgelegt wird. Im Frühjahr 2023 werden Verkehrsuntersuchungen stattfinden und bis etwa Mitte 2024 mögliche Varianten untersucht.

Die interaktive Beteiligungskarte wird vom 1. bis 31. März freigeschaltet. Die eingegangenen Themen werden für die weitere Planung und Beteiligungsformate gesammelt, ausgewertet und im Anschluss auf der Internetseite veröffentlicht.

Hintergrundinformationen zu Radschnellwegen

Radschnellwege sind aufgrund ihrer hohen Qualität Teil eines innovativen Verkehrskonzeptes in Baden-Württemberg. Sie sollen den Radverkehr auch über lange Distanzen attraktiv machen und so eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr bieten. Ein Radschnellweg zeichnet sich vor allem durch eine großzügige Dimensionierung der Querschnitte, eine Minimierung der Zeitverluste durch Anhalten, eine direkte Linienführung sowie eine hohe Belagsqualität des Weges aus. Das Land Baden-Württemberg hat sich daher entschieden, die Federführung für drei Pilotprojekte zu übernehmen. Dazu gehört auch der Radschnellweg zwischen Mannheim und Heidelberg, als Teilstrecke der Gesamttrasse von Schifferstadt bis Heidelberg.

Weitere Informationen zu den Radschnellwegen im Regierungsbezirk Karlsruhe und dem Radschnellweg Heidelberg – Schwetzingen finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt4/ref44/radschnellwege/.

[Quelle: Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 16. Febuar 2023]

 

https://rhein-neckar.adfc.de/neuigkeit/buergerbeteiligung-zum-radschnellweg-heidelberg-schwetzingen-startet-am-1-maerz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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