Freie Fahrt auf der B 37

Die Radspur an der B 37 zwischen Heidelberg-Schlierbach (S-Bahnhof) und Ortseingang Neckargemünd wurde am 5. Mai 2021 offiziell eingeweiht. Damit stehen jetzt 3,6 Kilometer gegenläufiger Radweg in hervorragender Qualität zur Verfügung.

Radspur B 37: Offizielle Einweihungstour mit viel Prominenz am 5. Mai © Foto: Philipp Rothe

Anfang Februar 2021 fiel der Startschuss für die Bauarbeiten – am Mittwoch, 5. Mai 2021, wurde die Strecke offiziell durch Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner eröffnet: Auf 3,6 Kilometern Länge können Radfahrende ab sofort auf dem provisorischen Radweg entlang der Bundesstraße 37 zwischen Heidelberg-Schlierbach (S-Bahnhof) und Ortseingang Neckargemünd geschützt auf der Neckarseite in beide Richtungen radeln. Eine Spur für den Kraftfahrzeugverkehr ist dadurch entfallen. Der Radweg ist als Verkehrsversuch für zwei Jahre vorgesehen. Die Hochschule Karlsruhe begleitet das beispielhafte Verkehrsprojekt wissenschaftlich. Mit dem Projekt will die Stadt Heidelberg für mehr Klimaschutz den Radverkehr weiter fördern und den Autoverkehr und damit CO2-Emissionen langfristig reduzieren.

In Anwesenheit von Neckargemünds Bürgermeister Frank Volk, Stefan Hildebrandt, Erster Landesbeamter des Rhein-Neckar-Kreises, Heidelbergs Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain sowie Mitgliedern des Heidelberger Gemeinderates und des Bezirksbeirats Schlierbach eröffnete Oberbürgermeister Prof. Würzner die Strecke offiziell und sagte: „Dieses Projekt ist landesweit einzigartig. Es hat für den Klimaschutz eine überregionale Bedeutung. Heidelberg macht vor, wie die Verkehrswende hin zu mehr klimafreundlicher Mobilität aussehen kann. Mit der neuen, interkommunalen Verbindung machen wir Pendlerinnen und Pendlern den Umstieg aufs Rad schmackhaft. Sie kommen zügig und sicher nach Heidelberg und zurück.“

Neckargemünds Bürgermeister Frank Volk bekräftigte die Bedeutung des Radverkehrsversuchs: „Ob gemütlich oder sportlich – der langgehegte Wunsch vieler Neckargemünder, bequem, sicher und klimafreundlich nach Heidelberg und zurück radeln zu können, kann jetzt zwei Jahre lang erprobt werden. Nachdem Radfahren nicht nur zeitlos, sondern ,in‘ ist, bin ich zuversichtlich, dass der Verkehrsversuch von unseren Berufspendlern, Ausflüglern und Familien rege genutzt wird.“

„Wenn wir den Radverkehr im Alltag wirklich voranbringen möchten, müssen wir auch neue Wege gehen, innovative Lösungen einfach einmal ausprobieren. Genau dies geschieht hier an der B 37 zwischen Schlierbach und Neckargemünd, und das ist gut so“, erklärte Erster Landesbeamter Stefan Hildebrandt das Engagement des Rhein-Neckar-Kreises.

Zu der Baumaßnahme, deren Fertigstellung sich nicht zuletzt witterungsbedingt gut einen Monat verzögert hat, sagte Heidelbergs Bürgermeister für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Raoul Schmidt-Lamontain: „Der Radverkehrsversuch auf der B 37 ist ein herausforderndes Pilotprojekt: Von ihm wird abhängen, wie es mit der Mobilität der Zukunft weitergehen wird und wie mutig und bereit wir sind, uns auf unbekanntes Terrain zu wagen. Die Planungen haben deutlich länger gedauert, als alle Beteiligten gedacht hatten. Ebenso zahlreiche Tücken lagen in der Ausführung. Umso erfreulicher ist es, dass wir einen Meilenstein in der Debatte setzen konnten, wie künftig der öffentliche Raum fairer unter allen Mobilitätsformen aufgeteilt werden kann. Wir sind mehr als gespannt, zu welchem Ergebnis die Hochschule Karlsruhe am Ende des zweijährigen Verkehrsversuchs kommen wird.“


https://rhein-neckar.adfc.de/neuigkeit/freie-fahrt-auf-der-b-37

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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