Die Jahreshauptversammlung des ADFC-Kreisverbandes Rhein-Neckar e.V. wählte am 16. März 2023 einstimmig einen neuen Vorstand. Ihm gehören an: Bernhard Pirch-Rieseberg (erster Vorsitzender), Sabine Stellmacher (zweite Vorsitzende), Bernhard Raps (Schatzmeister), Rüdiger Bresien (Personalvorstand) und Sven Richter (Schriftführer). Zu Beisitzern wurden gewählt: Hermino Katzenstein, Bert-Olaf Rieck und Norbert Schön.
Zu Kassenprüfern für das Geschäftsjahr 2024 wurden auf der Jahreshauptversammlung am 7. März 2024 Anja Weber und Felix Meessen gewählt. Vorstandswahlen standen 2024 nicht an.
Satzung des ADFC Rhein-Neckar e.V. in der Fassung vom 20.06.2021 mit Änderungen vom 20.10.2022
Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 7. März 2024
Jahresbericht 2023
Michael Fröhlich (Projektleiter)
Als Projektleiter kümmert sich Michael um den reibungslosen Ablauf aller Projekte und ist zugleich Organisator, Planer und Ideenfinder für den ADFC Heidelberg. Unter seine Leitung fallen unter anderem die Projekte Verkehrsdetektive, Schulradler, Stadt-Land-Rad sowie die Beleuchtungsaktionen. Auch in der Jugendarbeit ist er aktiv, so betreut er den Jugend Rennradtreff und ist verantwortlich für die drei Bundesfreiwilligendienstler des ADFC.
E-Mail: michael.froehlich [at] adfc-bw.de
Tel. 06221/6554101
Myria Rohrbacher (Verwaltung)
Myri ist das organisatorische Rückgrat des ADFC Heidelberg; So organisiert sie im Hintergrund die meisten Projekte der Verkehrspädagogik mit und leistet einen wichtigen unterstützenden Dienst. Auch bei anderen Projekten des ADFC ist sie stark in der Organisation vertreten, zum Beispiel bei der Radparade oder dem Lebendigen Neckar. Neben der Verwaltung ist die Helmberatung ihr Projekt in der Verkehrspädagogik, dass sie betreut und durchführt. Mit Michael zusammen kümmert sie sich außerdem um die Bundesfreiwilligendienstler des ADFC.
E-Mail: myria.rohrbacher [at] adfc-bw.de
Tel. 06221/6554103
Daniel Fehmer (Verkehrspädagoge)
Als Angestellter beim ADFC hat Daniel zwei Hauptprojekte, die er in Absprache mit Michael selbständig verwaltet, weiterentwickelt und durchführt. Schwerpunktmäßig liegen die Projekte mit dem Rollermobil und dem Mobilitätstag im Grundschulbereich. Auch die jährlich stattfindende und weitverbreitete Beleuchtungsaktion fällt in Daniels Aufgabenfeld als Verkehrspädagoge.
Tel. 06221/6554102
Der ADFC Rhein-Neckar e.V. (2128 Mitglieder, Stand: Januar 2023) verstärkt seine Präsenz vor Ort: Mit den neuen Ortsgruppen (OG) Heidelberg, Unterer Neckar und Schwetzingen gibt es fünf Ortsgruppen innerhalb des Kreisverbandes. Die Gründung der OG Heidelberg erfolgte im Oktober 2022. Bisher wurden die Interessen der Heidelberger Radfahrerinnen und Radfahrer durch den ADFC-Kreisverband Rhein-Neckar wahrgenommen. Die OG Unterer Neckar wurde im Mai 2022 in Ladenburg gegründet. Bereits seit 2014 besteht die OG Weinheim, seit 2017 gibt es die OG Wiesloch-Walldorf.
Ortsgruppe Heidelberg
Webseite: https://heidelberg.adfc.de/
Kontakt: heidelberg-stadt [at] adfc-bw.de
Sprecher: Burkhard Maaß (burkhard.maass [at] adfc-bw.de) und Sébastien Elbracht (sebastien.elbracht [at] adfc-bw.de)
Ortsgruppe Weinheim
Webseite: https://weinheim.adfc.de/
Kontakt: weinheim [at] adfc-bw.de
Ansprechpartner: Frank Weinreich
Ortsgruppe Wiesloch-Walldorf
Webseite: https://wiesloch-walldorf.adfc.de/
Kontakt: wiesloch-walldorf [at] adfc-bw.de
Ansprechpartnerin: Britta Niehoff
Ortsgruppe Unterer Neckar
Kontakt: unterer-neckar [at] adfc-bw.de
Ansprechpartner: David Kirk, Guido Sieckmann
Ortsgruppe Schwetzingen
Ansprechpartner: Florian Reck und Georg Ramsch
schwetzingen [at] adfc-bw.de
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Der ADFC hat verschiedene Veröffentlichungen. Neben touristischen Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“ gehört auch das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ dazu, das alle zwei Monate über aktuelle Verbraucherthemen und politische Entwicklungen informiert. Nicht fehlen darf die Radwelt-Ritzelbande: Für Kinder wird es in der „Radwelt“ bunt und schräg. Des Weiteren finden Sie im Bereich Publikationen den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm.
Der ADFC ist die starke Interessenvertretung für Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland. Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote. Bitte melden Sie sich bei den jeweils angegebenen Kontaktadressen mit Ihren Bewerbungsunterlagen.
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC)
Kreisverband Rhein-Neckar e.V.
Zentrum für umweltbewusste Mobilität
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 / 23910
E-Mail: rhein-neckar [at] adfc-bw.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
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Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
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Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
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Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
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Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.