Veranstaltungen

Veranstaltungen 2023

Auch 2023 planen wir wieder zahlreiche Veranstaltungen. Hier einige Termine, soweit sie schon feststehen:

  • Jahreshauptversamlung des ADFC-Kreisverbandes Rhein-Neckar e.V.: Mittwoch, 15. März, um 19 Uhr mit einem Gastvortrag von Peter Roßteutscher, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Darmstadt
  • Sternfahrt zur Bundesgartenschau Mannheim, gleichzeitig Auftakt des Stadtradelns in Heidelberg, Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis: Sonntag, 7. Mai. Startpunkte aus unserem Kreisverband für die Sternfahrt sind Heidelberg, Ladenburg, Neckargemünd, Schwetzingen, Weinheim und Wiesloch-Walldorf.
  • Kidical Mass Aktionstage: 5. bis 7. Mai 
  • Lebendiger Neckar: 18. Juni (mit Fahrradcodierung in Neckarhausen)
  • Fahrraddemo: 9. Juli (voraussichtlich)
     

Radlernkurs für Erwachsene

Für alle, die noch nicht Rad fahren können und solche, die sich unsicher auf dem Rad fühlen, bietet der ADFC Rhein-Neckar e.V. wieder einen Radlernkurs an. Der Kurs umfasst vier Samstage à 2,5 Stunden und findet auf dem Hof der Gregor-Mendel-Realschule (Harbigweg 24, 69124 Heidelberg) statt. Die Termine in diesem Jahr: 15. und 22. April sowie 6. und 20. Mai. Kurs 1 findet jeweils von 10.30 bis 13 Uhr, Kurs 2 von 14.30 bis 17 Uhr statt, voraussichtlich wird zusätzlich ein Fahrradausflug durchgeführt. Trainiert wird in einem kleinen Kurs mit drei TrainerInnen. Geübt wird in kleinen Schritten mit Erwachsenenroller und kleinem Lern-Rad, bevor auf das große Rad umgestiegen wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ein eigenes Fahrrad mitzubringen. Die Kursgebühr beträgt 120 Euro, für ADFC-Mitglieder 100 Euro. Auf Antrag ist Ermäßigung möglich. Anmeldung und Rückfragen: telefonisch unter 06221/23910, per E-Mail an radlernkurs-hd@adfc-bw.de oder persönlich im Zentrum für umweltfreundliche Mobilität (ZuM) in der Kurfürsten-Anlage 62 gegenüber vom Heidelberger Hauptbahnhof.

Unsere Servicetermine 2023

Auch in diesem Jahr wird der ADFC Rhein-Neckar wieder umfassend rund ums Rad beraten: Auf dem Programm stehen Helmberatung und Ergonomieberatung, ferner werden Fahrrradcodierungen angeboten.

Die Termine der Helmberatung: 15. März, 19. April, 17. Mai, 21. Juni, 19. Juli, 20. September und 18. Oktober.

Ergonomieberatung: 5. April, 7. Juni, 2. August und 4. Oktober.

Fahrradcodierung: 3. Mai und 5. Juli. 

Alle Beratungen und die Fahrradcodierungen finden vor dem „ZuM – Zentrum für umweltbewusste Mobilität“ in der Kurfürsten-Anlage 62 in Heidelberg, gegenüber vom Hauptbahnhof, jeweils von 14.30 bis 18.00 Uhr statt. Helm- und Ergonomieberatung sind kostenlos, für die Fahrradcodierung zahlen ADFC-Mitglieder 7,50 Euro (Akku 2,50 Euro), Nichtmitglieder 15 Euro bzw. 5 Euro.

Richtig sitzen auf dem Rad

Die nächste Fahrrad-Ergonomie-Beratung des ADFC-Rhein-Neckar findet am Mittwoch, 5. April, von 14.30 bis 18 Uhr vor dem Zentrum für umweltbewusste Mobilität (ZuM), Kurfürsten-Anlage 62 (gegenüber vom Nordausgang des Hauptbahnhofs), statt.

Pfingst- und Sommerfreizeit für Kinder und Jugendliche

Pfingstfreizeit
Die Pfingstfreizeit findet vom 5. bis zum 7. Juni 2023 unter dem Motto „Fahrrad-Minigolf Cup Rhein-Neckar“ statt.
Streckenlänge: ca. 50 km pro Tag.
Treffpunkt: ZuM, Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg
Dauer: jeweils von 9.30 bis 16:30 Uhr
Teilnahmegebühr: 70 € / Mitglieder 55 €
Kontakt: ADFC-Jugend 06221 6554101, E-Mail: jugend-hd [at] adfc-bw.de
Anmeldung bis zum 1. Juni erbeten.
Weitere Informationen: https://rhein-neckar.adfc.de/jugend

                   

Kindersommerfreizeit
30. Juli bis 5. August 2023
Die Jüngeren zwischen acht und zwölf Jahren werden durch die Pfalz in drei Tagesetappen nach Homburg (Saar) fahren. In Saarbrücken verbringen wir einen tollen Erlebnistag, um uns anschließend gemeinsam mit den Jugendlichen auf den Weg nach Trier zu machen.

                                  

Jugendsommerfreizeit 2023
30. Juli bis 5. August 2023
Die Jugendfreizeit für 12- bis 17-Jährige startet in Heidelberg und begibt sich auf einen Abstecher in die Südpfalz, bevor wir uns in Homburg mit der Kinderfreizeit treffen und dann weiter nach Trier fahren.

                   

Teilnahmegebühr: Nichtmitglieder 380 € / Mitglieder 350 €
Kontakt: ADFC-Jugend 06221 6554101, E-Mail: jugend-hd [at] adfc-bw.de
Anmeldung bis zum 21. Juli erbeten
Weitere Informationen: https://rhein-neckar.adfc.de/jugend

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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