Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Rhein-Neckar e. V.

Heidelberg: Erstmals Zweiradüberholverbot beschildert

In der Grünen Meile in der Bahnstadt gilt ab sofort ein Überholverbot von Zweirädern, teilt die Stadt Heidelberg mit.

Mit dem Verkehrszeichen 277.1, "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen", einem Novum in der Straßenverkehrsordnung seit 2020, soll die bisherige Verkehrslage noch deutlicher klargestellt werden: 

Radfahrende dürfen in diesem Bereich von Autofahrenden nicht überholt werden, da der gesetzliche Mindestüberholabstand von 1,50 Metern nicht gewährleistet ist. Daher wird die bisherige Radwegmarkierung entfernt und durch die neuen Überholverbotsschilder ersetzt. Mit den neuen Zeichen sollen Autofahrerinnen und Autofahrer auch gegenüber den Radfahrenden auf der Fahrbahn sensibilisiert werden, so die Stadtverwaltung.


https://rhein-neckar.adfc.de/neuigkeit/heidelberg-erstmals-zweiradueberholverbot-beschildert

Bleiben Sie in Kontakt