„Lasst uns dort Rad fahren, wo wir hingehören!“

Am 7. März 2024 fand die Jahreshauptversammlung des ADFC Rhein-Neckar statt. Wie in jedem Jahr begann sie mit einem Gastvortrag. Referent war Dr. Matthias Zimmermann, seit knapp einem Jahr Landesvorsitzender des ADFC Baden-Württemberg.

Kleine Geschenke für den Referenten Dr. Matthias Zimmermann (r.), überreicht vom ADFC-Kreisvorsitzenden Bernhard Pirch-Rieseberg (l.) und Geschäftsführer Michael Fröhlich.
Kleine Geschenke für den Referenten Dr. Matthias Zimmermann (r.), überreicht vom ADFC-Kreisvorsitzenden Bernhard Pirch-Rieseberg (l.) und Geschäftsführer Michael Fröhlich. © ADFC Rhein-Neckar

Er hielt einen Vortrag mit dem Titel: „Radfahren in Baden-Württemberg − der ADFC treibt voran!“ Der Verkehrsingenieur und Dozent am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sieht in der Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende den wichtigsten Hebel, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen.

„Wir haben ganz viele Defizite in der Infrastruktur und teilweise sehr alte Anlagen.“ Zimmermann plädierte dafür, viel von dem zu verwenden, was in den Regelwerken steht, die jetzt schon umfangreiche Möglichkeiten böten. „Der erste Schritt wäre, Regelmaße und Regelanwendungen zu nutzen.“ Durch die Reduzierung von Parkplätzen könne Platz geschaffen werden. „Die Bereitstellung von freiem Parkraum ist nicht Ziel“, zitierte Zimmermann aus den neuen Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 23), die auch festlegten, dass der Sicherheitstrennstreifen zwischen Parkfläche und Radweg eine Breite von 0,75 m keinesfalls unterschreiten darf.

Anhand einer Analyse von Radunfällen im Bereich des nördlichen Bismarckplatzes demonstrierte Zimmermann die Bedeutung von Infrastruktur für die Verkehrssicherheit. Betrachtet man in diesem Bereich nur die Unfälle, an denen Radfahrer schuldlos beteiligt sind, zeigt sich eine auffällige Häufung auf dem „roten Teppich“ zwischen Theodor-Heuss-Brücke und Badischer Beamtenbank. Grund hierfür sei, so Zimmermann, dass die Radfahrer an der ansonsten ampelgeregelten Kreuzung nicht in die Signalisierung einbezogen sind, was von manchen motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht verstanden werde.

Bezugnehmend auf den Tod des Pforzheimer Fahrrad-Aktivisten Andreas Mandalka („Natenom“) plädierte Zimmermann für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen und die Pflicht zum Fahrstreifenwechsel beim Überholen von Radfahrern. Wünschenswert wäre natürlich ein flächendeckendes Netz von straßenbegleitenden Radwegen außerorts.

Im Bereich des innerörtlichen Verkehrs sprach sich der ADFC-Vorsitzende für eine klare Trennung von Kraftfahrzeug- und Radverkehr auf Hauptstraßen aus, für andere Straßen aber sei der Mischverkehr bei Tempo 30 die richtige Lösung: „Lasst uns dort Rad fahren, wo wir hingehören!“ Man solle die Radfahrer animieren, sichtbar und mit deutlichem Abstand zu parkenden Fahrzeugen zu fahren und keinesfalls auf Gehwege auszuweichen. Den Autofahrern sei zu verdeutlichen, dass bei Tempo 30 das Überholen von Radlern meistens unangemessen ist. (rie)


https://rhein-neckar.adfc.de/neuigkeit/lasst-uns-dort-rad-fahren-wo-wir-hingehoeren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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