Mittermaierstraße - wie sie sein könnte

Die Geh- und Radwege in der Mittermaierstraße sind eine Katastrophe. Wie es deutlich besser gehen könnte, hat der Radentscheid mit einer Pop-up-Aktion am 23. und 24. November gezeigt.

Pop-up-Radweg Mittermaierstraße
Pop-up-Radweg Mittermaierstraße: Den Fußgängern wurde ein grüner Teppich ausgerollt. © ADFC Heidelberg

Für Menschen, die auf der Mittermaierstraße zu Fuß in Richtung Hauptbahnhof gehen, sind die Gegebenheiten unannehmbar. Zu Fuß gehen ist hier nicht vorgesehen. Im Gänsemarsch geht es aufgereiht hintereinander her. Wer nebeneinander gehen, eine entgegenkommende Person passieren oder auch nur einen Rollkoffer mitführen möchte, muss notgedrungen auf den schmalen Radweg ausweichen. Das führt unweigerlich zu Konflikten mit dem Radverkehr.

Trotz aller Widrigkeiten gibt es hier Zufußgehende, denn die Mittermaierstraße ist die einzige direkte Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Neuenheimer Feld.

Um zu zeigen, dass die Mittermaierstraße als Hauptverkehrsachse mitten durch Bergheim auch auf die Bedürfnisse von Zufußgehenden ausgerichtet werden kann, hat der Radentscheid am 23. und 24. November die Pop-Up-Fuß- und Radweg-Aktion durchgeführt. Zumindest von 7 Uhr bis 15 Uhr stand an beiden Tagen die gesamte Breite des Geh- und Radweges ausschließlich den Zufußgehenden zur Verfügung. Der Radverkehr wurde auf eine Autospur verlagert. Allerdings beschränkte sich diese Aktion nur auf den Bereich zwischen Bergheimer Straße und Alte Eppelheimer Straße in Richtung Hauptbahnhof.

Auch wenn es sich lediglich um ein kurzes Stück handelte, konnten Zufußgehende dort zeitweise erleben, welche Vorteile und welches Mehr an Sicherheitsgefühl es Ihnen bringt, wenn ihre Wege auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet sind.

Mit dieser Aktion wollte der Radentscheid auf eine gerechte Aufteilung des Straßenraumes aufmerksam machen und zeigen, wie eine menschen- und klimagerechte Mobilitätswende gestaltet werden kann. Es muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die klimafreundliche Mobilität fördert und Menschen dazu animiert, durch ein entsprechendes Angebot auf den ÖPNV oder das Rad umzusteigen, so der Radentscheid.  Eine Position, der der ADFC vollumfänglich teilt.

Info: www.radentscheid-heidelberg.de

Film: https://www.youtube.com/watch?v=O9fYhvZ7Ons

https://rhein-neckar.adfc.de/neuigkeit/mittermaierstrasse-wie-sie-sein-koennte

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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