Wenn die Induktionsschleife Radfahrende nicht erkennt

Ein wegweisendes Urteil des OLG Hamburg: Wer als Radler nach minutenlangem Warten entnervt bei Rot fährt, handelt nicht ordnungswidrig, wenn die Induktionsschleife Fahrräder offenkundig nicht erkennt.

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Radfahrende sind in einem solchen Fall auch nicht zum Absteigen verpflichtet, denn "Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«", so der "SPIEGEL". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 


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