ADFC und DStGB appellieren: Mehr Mut beim Radwege-Ausbau

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ADFC und DStGB appellieren: Mehr Mut beim Radwege-Ausbau

Pünktlich zum Nationalen Radverkehrskongress 2021 stellen der Fahrradclub ADFC und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die gemeinsame Publikation „Förderung des Radverkehrs in Städten und Gemeinden“ vor. Durch Tipps für die Planung und viele Best-Practice-Beispiele wollen ADFC und Gemeindebund großen und kleinen Kommunen dabei helfen, schnell umsetzbare und praxistaugliche Lösungen für gute Radinfrastruktur zu finden.   

Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds sagt: „Radverkehrsförderung ist aktive Klimaschutzpolitik und bedeutet keinen Verzicht, sondern ein Mehr an Lebensqualität für uns alle! Es kommt darauf an, die Kommunen klimafreundlich umzubauen. Der Radverkehr kann hierbei ein Treiber sein. Viele Kommunen gehen diesen Weg seit Jahren, haben Radverkehrsbeauftragte eingestellt und fördern den Radverkehr aktiv durch den Bau moderner Radwegnetze, sicherer Abstellanlagen und einen besseren Übergang auf den ÖPNV und SPNV. Mit den zusätzlichen Mitteln für die Radverkehrsförderung besteht die Chance, eine Trendwende für den Radverkehr in allen Kommunen zu schaffen. Dieses Momentum gilt es nun zu nutzen.“

ADFC-Bundesvorstand Verkehr Ludger Koopmann sagt: „Bisher scheiterte die Umsetzung vieler Radwege-Pläne auch am Geld – damit ist jetzt Schluss. Erstmalig finanziert das Bundesverkehrsministerium auch kommunale Radinfrastruktur und legt dabei großen Wert auf Qualität. Denn nur, wenn Radwegenetze sicher, komfortabel und lückenlos sind, werden viel mehr Menschen als bisher das Fahrrad für ihre alltäglichen Wege benutzen. Die Kommune selbst profitiert davon durch mehr Lebensqualität und einen entspannteren Verkehr. Mit unserer Broschüre wollen wir zeigen, dass der fahrradfreundliche Umbau nicht Jahrzehnte dauern muss – und wir wollen Mut machen, den Ausbau der Radwegenetze jetzt wirklich kraftvoll anzugehen.“

Schnell umsetzbare Lösungen sind gefragt

Im Fokus der Dokumentation stehen viele Infrastrukturlösungen, die relativ schnell umsetzbar sind – wie Fahrradstraßen, Modale Filter zur Beruhigung von Wohnquartieren und die vielzitierten „Protected Bikelanes“. Wegen des relativ kurzen Planungsvorlaufs eignen sie sich besonders gut für eine Förderung des Bundes mit dem bis 2023 laufenden „Sonderprogramm Stadt und Land“, so das Autor:innenteam.

Sichere Kreuzungen, Radschnellwege, Fahrradparken – und Kampagnen

Aber auch komplexere Lösungen werden vorgestellt: Radschnellwege für Pendler:innen, Wegweisungs-Systeme für den Radverkehr, Lösungen für das Fahrradparken sowie international erprobte Methoden zur Schaffung sicherer Kreuzungen. Neben der Infrastruktur zeigt die Publikation weitere Möglichkeiten auf, wie Kommunen den Radverkehr vor Ort bewerben und erleichtern können. Kampagnen wie „Stadtradeln“ oder der „ADFC-Fahrradklima-Test“ werden ebenso dargestellt, wie Bikesharing-Systeme und Service-Stationen.

Know how für Planung, Bau und Finanzierung

Ein umfangreicher Wissensteil rundet die Dokumentation von ADFC und Gemeindebund ab. Kommunen finden hier Hinweise zu technischen Regelwerken, Musterlösungen verschiedener Bundesländer sowie Fortbildungs- und Vernetzungsangeboten. Ausführlich werden auch Modelle der Bürgerbeteiligung sowie die Förderprogramme von Bund und Ländern vorgestellt.   

Hinweise an Redaktionen: Die vollständige Dokumentation „Förderung des Radverkehrs in Städten und Gemeinden“ sowie die Titelgrafik der Dokumentation finden Sie in der blauen Medienbox.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Über den Gemeindebund

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund vertritt als kommunaler Spitzenverband über seine 17 Mitgliedsverbände die Interessen von rund 11.000 großen, mittleren und kleineren Kommunen in Deutschland. Er arbeitet parteiunabhängig und ohne staatliche Zuschüsse und sorgt für die Einbeziehung kommunalrelevanter Themen und Positionen in die politischen Entscheidungsprozesse auf Bundesebene.

Downloads

Dokumentation ADFC/DStGB Titelseite

Copyright: ADFC

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https://rhein-neckar.adfc.de/pressemitteilung/adfc-und-dstgb-appellieren-mehr-mut-beim-radwege-ausbau

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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