OpenBikeSensor ADFC

OpenBikeSensor ADFC © Benedikt Glitz

Mit Abstand sicher: ADFC startet Open-Bike-Sensor-Projekt

Autofahrer*innen müssen beim Überholen von Radfahrenden einen Mindestabstand einhalten, der mit dem OpenBikeSensor am Fahrrad gemessen werden kann. Der ADFC setzt das Gerät jetzt in verschiedenen Städten Baden-Württembergs ein und sucht Freiwillige.

1,50 Meter innerorts, außerorts sogar zwei Meter: Das ist der Abstand, den Autofahrende laut Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten müssen. In der Realität sieht das allerdings oft anders aus. Der ADFC Baden-Württemberg setzt jetzt sogenannte OpenBikeSensoren ein, mit denen die Abstände überholender Kfz-Fahrer*innen gemessen und dokumentiert werden können. Das kleine technische Gerät wird am Fahrrad befestigt und misst den Abstand während der Fahrt. „Zu enges Überholen ist gefährlich“, sagt Benedikt Glitz vom ADFC Baden-Württemberg. „Unser Ziel ist es, gefährliche Schwachstellen in der Infrastruktur zu erkennen und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.“

Freiwillige in Ulm und dem Bodenseekreis gesucht!

Bereits im Mai und Juni führte der ADFC Rhein-Neckar/Heidelberg an ausgewählte Strecken Messungen durch – mit einem erschreckenden Ergebnis: Nur jeder fünfte Auto- oder Motorradfahrer hielt dabei den innerorts vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter ein, 46 Prozent überholten mit einem Abstand von weniger als einem Meter, vier Prozent hielten sogar weniger als einen halben Meter Überholabstand ein. In Marbach am Neckar, Ulm/ Neu-Ulm und dem Bodenseekreis starten die dortigen ADFC-Verbände jetzt erste flächendeckende Datensammlungen. In Ulm und am Bodensee werden noch Freiwillige gesucht:  „Dabei ist es vollkommen ausreichend, wenn die Interessierten und Teilnehmenden auf ihren üblichen Wegen fahren“, erklärt Glitz. Der ADFC vor Ort gibt eine Einweisung in die Bedienung des Abstandsmessers und die Messergebnisse werden anonym ausgewertet und dargestellt. Wer in Ulm (kontakt@adfc-ulm.de) oder am Bodensee (otto.remmert@adfc-bw.de) helfen möchte, meldet sich bitte direkt vor Ort.

Weitere Test-Kommunen ab November

Ab November werden die OpenBikeSensoren in weiteren Kommunen in Baden-Württemberg eingesetzt. „Möglichst viele Alltagsradler*innen sind eingeladen, sich an dem Projekt zu beteiligen, um so statistisch verlässliche Daten zu erhalten“, erklärt Glitz und ergänzt: „Zu enges Überholen ist nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich. Viele Radfahrer*innen fühlen sich dadurch unsicher. Das führt wiederum dazu, dass viele Menschen das Fahrrad erst gar nicht nutzen. Und das soll sich ändern!“

Weitere Infos:
www.openbikesensor.org
https://bw.adfc.de/artikel/openbikesensor
https://bw.adfc.de/artikel/dossier-abstandkampagne-des-adfc-baden-wuerttemberg

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https://rhein-neckar.adfc.de/pressemitteilung/mit-abstand-sicher-adfc-startet-open-bike-sensor-projekt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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