Neckartal-Radweg, zwei Radfahrer auf dem Weg zur Burg Hornberg in den Weinbergen mit Blick ins Neckartal

Neckartal-Radweg Burg Hornberg © NTRW/Adrian Weng

Neckartal-Radweg ist wichtiger Wirtschaftsfaktor

Radtourismus generiert rund zwölf Millionen Euro Umsatz und sichert rund 230 Arbeitsplätze.

Radfahren liegt im Trend: Für immer mehr Menschen ist das Fahrrad das Verkehrsmittel der Wahl – im Alltag, für Ausflüge oder auch im Urlaub. Das zeigen auch die jüngsten Ergebnisse der „Radverkehrsanalyse“ am Neckartal-Radweg im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.

Sie hat untersucht, wie stark Touristen den Radweg nutzen und welchen Effekt diese auf die Wirtschaft haben. „Die Daten der Radverkehrsanalyse am Neckartal-Radweg zeigen endlich die Bedeutung des Radtourismus im Land. Wenn ein einzelner Radfernweg solche wirtschaftlichen Effekte bewirkt, kann niemand mehr daran zweifeln, dass Radtourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Baden-Württemberg ist“, erklärt Nina Schaal vom ADFC Baden-Württemberg.

„Mit der Radverkehrsanalyse und den daraus gewonnenen Erkenntnissen wollen wir unserem Ziel näherkommen, Baden-Württemberg zum Radtourismus-Land Nummer Eins in Deutschland zu machen. Die aktuellen Daten am Neckartal-Radweg zeigen uns: Der Radtourismus ist eine Boombranche. Wir wollen den aktuellen Trend verstetigen und ausbauen – damit Baden-Württemberg zum Radtourismusland Nr. 1 wird“, sagt Staatssekretärin Elke Zimmer MdL.

Hohes Ausgabenniveau von Radtouristen
Innerhalb eines Jahres wurden entlang des Radweges an insgesamt sechs Zählstellen 872.000 Radfahrer*innen gemessen (April 2019 bis März 2020). 700 davon wurden genauer über ihre Motive, Fahrtweiten, Reisedauer und Ausgaben während ihrer Tour befragt. Zudem bewerteten sie die Radwegeinfrastruktur ihrer Etappe.

Wirtschaftsfaktor Neckartal-Radweg
Die Ergebnisse zeigen ein hohes Tourismus-Potenzial für den Neckartal-Radweg: Insgesamt waren 200.000 Tagestouristinnen und -touristen und 15.000 Radwanderinnen und -wanderer auf dem Weg unterwegs. Außerdem wurde die wirtschaftliche Bedeutung des Radtourismus ermittelt. Schon 2019 erreichte der Radtourismus am Neckartal-Radweg einen Brutto-Umsatz von rund zwölf Millionen Euro und sicherte rund 230 Arbeitsplätze.

Baden-Württemberg hat Leuchtturm-Potenzial
Es gibt aber auch Luft nach oben, wie sich durch die Untersuchung herausstellte: Die Touristinnen und Touristen kommen in erster Linie aus Baden-Württemberg. Besucher*innen aus anderen Teilen Deutschlands und dem Ausland gibt es nicht viele. Zudem bewerteten die Befragten die Straßenqualität als nur mittelmäßig.

Weitere Infos:
Zusammenfassung des Abschlussberichts Radverkehrsanalyse Neckartal-Radweg

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Copyright: Geschäftsstelle Neckartal-Radweg/Adrian Weng

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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