Dossenheimer Landstraße wird umgebaut

Auch der ADFC wurde letztes Jahr nach einer Stellungnahme für das große Bauprojekt nachgefragt.

Auch zur aktuellen Planungsänderung wurde er gefragt.

Planungskorrekturen der neuen Dossenheimer Landstraße:


Im Bereich gegenüber der Einmündung der Friedensstraße soll der Radweg zu Gunsten von Anlieferzonen der ansässigen Handwerker unterbrochen werden.

Der Ak-Verkehr befürwortet, dass
1. In dem Bereich die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h abgesenkt wird
2. Die Radspur und die PKW-Spur zusammengeführt werden
3. Die Radfahrenden nicht zum Halt gezwungen werden sollen!

Wegen der Enge der Straße erscheint die Maßnahme kaum vermeidlich.
Der ADFC hatte der Planung der neuen Dossenheimer Landstraße nur unter der Annahme zugestimmt, dass die dortige Radinfrastruktur nur für den Quell- und Zielverkehr der Straße selbst vorgesehen ist.
Die Hauptradströme sollen grundsätzlich auf die parallelen Fahrradstraßen abgeleitet werden!
Diese Verkopplung wollen wir nicht aufgeben.

Leider plant die Stadt nicht die Fahrradstraßen Zeppelinstraße und Burgstraße/Steubenstraße für die Zeit der Baumaßnahme. Die Zeppelinstraße wird für den Umleitungsverkehr gebraucht und soll auch nicht direkt anschließend umgewidmet werden.

Die Burgstraße würde daher während der Bauzeit dringend als Fahrradverbindung gebraucht werden. Leider sieht die Stadt diese Notwendigkeit nicht!

 

Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren: „Barrierefreier Ausbau der Haltestellen “Biethstraße“ und „Burgstraße“ mit Ausbau und Umgestaltung der Dossenheimer Landstraße.

Der Kreisverband des Allgemeinen Deutsche Fahrrad-Clubs (ADFC) befürwortet - trotz erheblicher Kompromisse bei der Gestaltung der Radverkehrsanlagen - die geplante Neugestaltung der Dossenheimer Landstraße.

Die Aufenthaltsqualität für Anwohner und Passanten wird sich durch die Umgestaltung insbesondere das Pflanzen von Straßenbäumen, die Verbreiterung der Fußwege, die Anlage von (schmalen) Radwegen und die barrierefreien Straßenbahnhaltestellen deutlich verbessern.

Wir erhoffen uns auch zusätzlich einen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit über die Dossenheimer Landstraße hinaus, da allen Verkehrsteilnehmern klar der Eintritt in die dicht besiedelte Stadt signalisiert wird. Dies wird mutmaßlich zu einer Mäßigung oder Drosselung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen und einer erhöhten Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer führen.

Die notwendigen Anforderungen für eine Hauptradroute an einer solch hochbelasteten Hauptstraße werden durch die geplanten Radverkehrsanlagen leider nicht erfüllt.

Die Radwege sind dafür zu schmal und eine sichere Abtrennung der Radfahrenden - insbesondere vom Schwerlastverkehr - ist nicht vorhanden.

Wir verstehen, dass dies wegen der Vielzahl von Nutzungen und der Enge des Straßenquerschnitts auch kaum anders gestaltet werden kann. Hier liegt also keine befriedigende Lösung vor.

Die Radverkehrsanlagen eignen sich somit nur für den Ziel- und Quellverkehr der Dossenheimer Landstraße selbst. Radfahrende werden dadurch versuchen am Ende jedes Blocks in Parallelstraßen auszuweichen.

Auf dieser Grundlage trägt der ADFC die Gestaltung der Radverkehrsanlagen mit, unter der Voraussetzung, dass die beiden parallel verlaufenden Fahrradstraßen gleichzeitig fertig sein werden!

Insbesondere die jetzt gewählte Führung der Radwege hinter den Straßenbahnhaltestellen ohne eigene Ampel halten wir für einen sinnvollen Kompromiss (analog der Brückenstraße in Neuenheim).

Wir stellen allerdings die Aufweitung der Straße im Bereich der Straßenhaltestelle Burgstraße mit der damit verbundenen Abholzung der vorhandenen Bäume im Osten in Frage. Diese Bäume sind wichtig zur Bindung von Feinstaub und für deutlich mehr Aufenthaltsqualität.

Freiraum könnte auch gewonnen werden, wenn der Radverkehr schon am Südende der Haltestelle auf den Zweirichtungsradweg Richtung Dossenheim (auf der Westseite der Straße) geführt würde. So wird diese Stelle bereits heute von vielen Radfahrenden befahren. Offensichtlich schreckt bereits heute die eingerichtete Querung des breiten Kreuzungsbereichs viele Radfahrende ab!

Heidelberg braucht dringend sichere komfortable Radrouten auch in Richtung Norden.

Die Dossenheimer Landstraße wird auch nach Umbau den Anforderungen - wie oben bereits ausgeführt- nicht gerecht.

Der ADFC fordert daher den zügigen Ausbau der parallel laufenden Trübner- und Zeppelinstraße im Westen und der Achse Blütenweg/Burgstraße/An der Tiefburg /Steubenstraße im Osten zu sicheren Radstraßen.

Weitgehend wurde dies durch eine Machbarkeitsstudie der Firma VAR aus dem Jahr 2017 bereits vorgedacht. Die westliche Fahrradstraße wurde durch den Gemeinderat auch im Februar 2021 beschlossen. Leider wurde die östliche Fahrradstraße von der Stadtverwaltung nicht so hoch priorisiert. Wir empfinden beide als sehr wichtig um die zu schmalen Radverkehrsanlagen der Planung zu entlasten.

Wir erwarten, dass schon vor Abschluss der Planungen und dem Umbau der Dossenheimer Landstraße erste Schritte zur Schaffung der Radrouten unternommen werden.

Diese sind auch ohne größere bauliche Maßnahmen z. B. durch neue Parkregelungen, Radwegweisungen, Ausweisung eines Einrichtungsverkehrs für Kraftfahrzeuge sowie die Sperrung von Durchfahrtverkehr durch Poller etc. möglich.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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