Warum wir Fahrradstraßen in Heidelberg brauchen

Die bisher beste Fahrradstraße in Heidelberg ist die Gaisbergstraße. Auf allen bisherigen Fahrrradstraßen darf leider auch der Kfz-Verkehr fahren!

Unsere erste Fahrradstraße wurde Mitte der Neunziger eingeführt. Damals war es noch fast revolutionär und hat viel für den Radverkehr in Heidelberg gebracht. Leider wurde bald das Stück am Hölderlin-Gymnasium wieder rausgenommen und zur Fußgängerzone erklärt. Der vordere Teil ab Sofienstraße kann nicht dazu genommen werden, da statt der Kaufhof-Filiale dort leider die am Bismarckplatz geschlossen wurde.  Auch weigert sich die Stadt strickt den normalen Autoverkehr aus der Plöck zu verbannen, obwohl es in diesem Bereich gar keine freien Parkplätze mehr gibt. Es würde ausreichen die Anwohner mit Sonderausweis dort fahren zu lassen. Diese hätte man auch in das fast frei gewordene Kaufhof-Parkhaus verbannen können.

Neben eines weiteren kleinen Stück Fahrradstraße in der Südstadt (Franz-Marc-Straße) und seit kurzem in der Steubenstraße in Handschuhsheim gibt es nur eine, die diesen Namen wirklich verdient: die Gaisbergstraße.

Eine Fahrradstraße ist eine Radverkehrsanlage wie auch ein Radweg und es sollte dort kein weiterer Verkehr stattfinden dürfen. Leider ist die Ausnahme die Regel und in allen Fahrradstraßen in Heidelberg ist  „Kfz-Verkehr frei“! Wenn überhaupt sollten nur Anwohner auf ihr Grundstück fahren dürfen und das Parken auf der Straße müsste untersagt sein!

Fahrradstraßen ermöglichen ein bequemes und sicheres Radeln in den Hauptverkehrsrichtungen, wo schon viele Radfahrende unterwegs sind – oder es bei einem entsprechenden Angebot noch mehr werden könnten. Dazu sollten die Fahrradstraßen auch als vorfahrtsberechtigt ausgewiesen werden.

Fahrradstraßen führen meist parallel zu den Hauptverkehrsstraßen in ruhigen Nebenstraßen.

Süden:

Aus der Innenstadt nach Süden ist dies die Gaisbergstraße, die von allen befürwortete wird. Auch die Weiterführung der schon bestehenden Fahrradstraße (Franz-Marc-Str. und Fichtestr) Richtung Rohrbach über die Turnerstr. ist sinnvoll und wichtig, da in der Rohrbacher Straße das Fahrradfahren zwischen dicht überholenden Straßenbahnen und parkenden Autos schon etwas stressig sein kann.

Leider ist der Straßenzug Görresstr./Von-der-Tann-Str., (bergseitig der Rohrbacher Straße) mit der Fortführung Leimer Straße südlich vom alten Kern Rohrbachs Richtung Leimen nicht in der ersten Priorität der Verwaltung. Die Verbindung hat - trotz mäßigem Straßenbelag - auch für Pendler eine Bedeutung, die noch gefördert werden könnte

Ost-West:

Die Alte Eppelheimer Straße und Vangerowstraße (Ost) ermöglichen stressfreies Fahren abseits der Bergheimer Straße.

Eine Fahrradstraße im Wieblinger Weg würde die geplanten Fahrradbrücken Richtung Westen (z.B. Schulen und SRH) anschließen.

Norden:

Eine Fahrradstraße Zeppelinstr./Trübnerstr. wertet auf einer Länge von über 1,5 km die Verbindung (Hauptbahnhof-)Alte PH- Handschuhsheim(-Dossenheim) deutlich auf. (siehe RNZ 12.2.2021))

Auch die Steubenstr./Burgstraße ermöglicht nicht nur für Alt-Handschuhsheimer ein bequemes Erreichen der Innenstadt, sie ist auch Teil der regionalen Verbindung zwischen den Gemeinden an der Bergstraße (Radnetz Baden-Württemberg).

Die geplanten Fahrradstraßen würden mit geringem finanziellem Aufwand ein deutliches Signal für noch mehr Fahrradfahren – und weniger Auto - in Heidelberg und auch über die Stadtgrenzen hinaus sitzen.

Sie verringern den KFZ-Verkehr und dadurch Emissionen und Lärm, so dass sie die Wohnqualität der Anwohner erhöhen.

Neue Stadtteile brauchen auch Fahrradstraßen: Die Fahrspur der grünen Meile sollte von Anfang an als Fahrradstraße ausgewiesen werden, da in der jetzigen Planung Konflikte durch zu knappes Überholen vorprogrammiert sind.

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https://rhein-neckar.adfc.de/artikel/warum-wir-fahrradstrassen-in-heidelberg-brauchen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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