Fahrradunfall

TÜV: Deutschland fällt beim Ausbau der Zweiradinfrastruktur international zurück

Der TÜV-Verband hat angesichts hoher Unfallzahlen mit E-Scootern und Fahrrädern einen beschleunigten Ausbau der Zweiradinfrastruktur gefordert.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind im Jahr 2023 rund 8.300 E-Scooter-Fahrende schwer verletzt worden – ein Plus von 12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 20 Personen sind 2023 bei Verkehrsunfällen mit E-Scootern getötet worden – doppelt so viele wie im Jahr zuvor.

Die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Fahrradfahrer:innen ist mit 444 leicht rückläufig (minus 6,3 Prozent). Im Jahr 2022 hatte es mit 474 Getöteten einen Höchstwert gegeben (plus 27 Prozent im Vergleich zu 2021). Das gilt auch für die Gesamtzahl der Fahrradunfälle mit Personenschaden, die im Jahr 2023 um 3,8 Prozent auf rund 94.100 gesunken ist. Erneut gestiegen sind die Unfallzahlen der Fußgängerinnen und Fußgänger. Rund 28.000 zu Fuß gehende wurden schwer verletzt (plus 5,9 Prozent) und 432 getötet (plus 17,4 Prozent).

„Die schwächeren Verkehrsteilnehmer viel stärker in den Blick nehmen“
„Bund, Länder und Kommunen müssen die schwächeren Verkehrsteilnehmer viel stärker in den Blick nehmen und vor allem die Zweiradinfrastruktur schneller ausbauen“, sagt Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. Neben ‚normalen‘ Fahrrädern sind vor allem in Ballungsräumen immer mehr Pedelecs, Lastenräder und E-Scooter unterwegs, die für mehr Sicherheit mehr Straßenfläche bräuchten.

Mehr Pedelecs, Lastenräder und E-Scooter unterwegs, die für mehr Sicherheit mehr Straßenfläche bräuchten
Durchgängige Radverkehrsnetze und Radschnellwege könnten mehr direkte Verbindungen schaffen und somit einen sicheren Radverkehr fördern. Auch ausreichend gute und sichere Abstellanlagen sind vielerorts Mangelware. „Von klar strukturierten Straßen-, Wege- und Kreuzungssystemen für Radfahrer und Fußgänger profitieren alle Verkehrsteilnehmer. Auch die Sicherheit der Autofahrer steigt“, sagt Goebelt.

Vorbilder Paris, Kopenhagen, Utrecht, London, Barcelona
Städte wie Paris, Kopenhagen, Utrecht, aber auch London oder Barcelona hätten in den vergangenen Jahren vorgemacht, wie die Bedingungen für Zweiradfahrer verbessert werden können. Goebelt: „Trotz der Bemühungen in vielen Kommunen fällt Deutschland beim Ausbau der Zweiradinfrastruktur international zurück.“

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https://rhein-neckar.adfc.de/artikel/tuev-deutschland-faellt-beim-ausbau-der-zweiradinfrastruktur-international-zurueck

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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