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Wer macht radverkehrspolitische Arbeit vor Ort und wie sind unsere Gundthesen

Zur Verbesserung der Bedingungen für den Alltagsradverkehr arbeitet der ADFC im Stadt- und Landkreis im:

 

- Arbeitskreis Verkehr (für Themen in Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis)

- IG Rad (Mitarbeit, Heidelberg)

- AG Rad (Mitarbeit, Heidelberg)

Innerhalb des ADFC-Kreisverbandes Rhein-Neckar/Heidelberg haben wir vor einigen Jahren einen „Arbeitskreis Verkehr“ gebildet. Seit der Gründung der Ortsgruppe Heidelberg wurde dieser auch der Ortsgruppe mit zugeordnet, da durch den Tagungsort ZuM die Heidelberger Teilnehmer und Themen überwiegen.

Da kann jeder mitmachen, der mithelfen möchte, die Bedingungen der Alltagsradler in Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis zu verbessern.

Meist treffen wir uns am ersten Mittwoch im Monat um 19 Uhr im ZuM. Sicherheitshalber aber nochmal vorher über eMail nachfragen bei Norbert Schön  oder Burkhard Maaß

Auf Kreisebene kann auch die verkehrspolitische Arbeit im sogenannten „Kreisrat“ abgestimmt werden.

In den Ortsgruppen werden überwiegend die „inneren Angelegenheiten“ selbst abgehandelt.

Radschnellwege und nicht zu bestimmten Ortsgruppen dazu gehörige Themen werden von Kreisverband mit behandelt.  Zuständig dafür ist das Vorstandsmitglied Norbert Schön und die beiden Vorsitzenden (…die sind für alles zuständig …..). Unterstützt werden wir dabei von unserem Landtagsabgeordneten Hermino Katzenstein.

Im „Arbeitskreis Verkehr“ werden die verbleibenden Kreisthemen des Rhein-Neckar-Kreises und die des Stadtkreises Heidelberg zusammen erarbeitet. Eine scharfe personale Abgrenzung gibt es dort nicht. Eine Aufstellung wer in der Verwaltung des Stadt- und Landkreis für welche Themen  der richtige Ansprechpartner ist, wird gerade zusammengestellt und dann allen zur Verfügung gestellt.

Für Heidelberg arbeiten wir noch bei der IG Rad mit. Die „IG Rad“ besteht aus Vertretern aus allen fahrradinteressierten Vereinen und Initiativen, wie z.B. ADFC, VCD, BUND, Radentscheid, RSV Heidelberg und vielen anderen. Wir treffen uns regelmäßig mit Vertretern aus allen Ämtern, die etwas mit Radverkehr zu tun haben in der sogenannten „AG Rad“.  Dort werden alle angefallenen wichtigen radverkehrspolitischen Themen behandelt, die auf die Tagesordnung gesetzt wurden.

Natürlich wir vorher und nachher auch mit Einzelpersonen daraus, sowie im Gemeinderat vertretenen Parteien und der Presse darüber gesprochen.

Zu Themen im Rhein-Neckar-Kreis fahren wir (oder jemand von uns) auf Anfrage auch vor Ort und beraten dort.

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Was sind die wichtigsten Grundthesen unserer Verkehrspolitik hier vor Ort?

Wir werden häufig nach unserer Position zur Radverkehrspolitik hier in Heidelberg gefragt. Hier eine kurze Zusammenfassung. Sie unterscheidet sich etwas von der des Bundes-ADFC und der der Initiative RADENTSCHEID

In den letzten 50 Jahren wurde der Radverkehr immer mehr von der Straße auf den Gehweg verdrängt, um dem Autoverkehr „Freie Fahrt“ zu gewähren. Dort wiederum behindert und belästigt er oftmals den Fußverkehr! Dies möchten wir als Fahrradverband auf keinen Fall. Wir möchten lieber den Autoverkehr „belästigen“, das heißt: uns nicht von der Straße verdrängen lassen. Da manche Autofahrer wenig Rücksicht zeigen, trauen sich viele potentiellen RadfahrerInnen nicht den Verkehrsraum mit denen zu teilen. Im Jahr 2022 macht der Kreisverband eine Kampagne für ein besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmer untereinander. Bis dies vielleicht Wirkung zeigt, müssen wir leider ein „Gehweg – Radfahrer frei“ akzeptieren, obwohl wir dies eigentlich ablehnen. Nicht Alle trauen sich momentan auf der Straße Rad zu fahren. Von diesen RadfahrerInnen fordern wir allerdings, dass sie rücksichtsvoll Schrittgeschwindigkeit fahren!

Auf allen innerstädtischen Straßen soll höchstens Tempo 30 gelten – besonders auf denen ohne ausreichende und gute Radverkehrsanlagen(RVA). Nur auf Ausfallstraßen mit guten RVA sollte eine Ausnahme zulässig sein.

Auf größeren innerstädtischen Straßen sollen ausreichend breite Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau angelegt werden, die ein Überholen ermöglichen. Es gibt viele unterschiedliche Fahrräder und RadfahrerInnen, die mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs sind.
Um das Zustellen, Befahren und zu nahe Überholen durch Autos zu verhindern, sollten Radfahrstreifen insbesondere an mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen mit viel Kfz-Verkehr oder hohen Geschwindigkeiten oder hohem Parkdruck zusätzlich mit einer Sperrzone und Trennelementen ausgestattet werden: „Geschützte“ Radfahrstreifen. Dazu müssen meist die heute vierspurigen Straße in 2 plus 2 (Fahrrad-)Spuren aufgeteilt werden.

Noch heute wird fast nur danach geschaut, dass der Kfz-Verkehr gut fließen kann. Falls noch Platz übrig ist, bekommen die anderen Verkehrsteilnehmer was ab!

Unserer Ansicht nach sollte zuerst dafür gesorgt werden, dass der Fuß-, Rad- und der öffentliche Verkehr ausreichend Platz hat - wenn dann noch was übrig ist, kann dem Kfz-Verkehr was zugestanden werden .........

An den Kreuzungen muss ein ungehindertes Abbiegen und Geradeausfahren möglich sein - ohne zusätzliche Ampelphasen für den Radverkehr. Dies ist u.A.erforderlich, damit mehr Pendler aufs Rad umsteigen! Die besorgten RadfahrerInnen sollen parallel mit den FußgängerInnen die Kreuzungen queren können.

An verkehrsreicheren Straßen sollte vor jeder Ampel ein sogenannter "Vorbeifahrstreifen" existieren, damit die RadfahrerInnen nicht hinter den Autos und deren Auspuffgasen warten müssen. Direkt vor der Ampel soll eine "aufgeweitete Aufstellfläche" mit Richtungspfeile für den Radverkehr vor der Kfz-Haltelinie angelegt sein!

https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Expertenbereich/Politik_und_Verwaltung/Download/So_geht_Verkehrswende_klein.pdf

Die bestehenden Radspuren und Radwege müssen den neuen Anforderungen angepasst werden, so dass überall überholt werden kann. Aus vierspurigen Stadtstraßen soll mehr Platz für den Radverkehr umgewidmet werden.

Der Autofahrer sollte durch ein gleichförmiges System immer damit rechnen können, wo der Radverkehr sich bewegt.

Aus der langjährigen Praxis wissen wir natürlich, dass es auch Ausnahmen geben kann. Diese sollten einzeln besprochen werden.

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https://rhein-neckar.adfc.de/artikel/wer-macht-radverkehrspolitische-arbeit-vor-ort

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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