unter der Rohrbacher Straße

Verbindung für den Radverkehr von der Gaisbergstraße Richtung Bahnstadt

Der neue Radweg auf dem ehemaligen Güterbahndamm wird so gut angenommen, dass dieser verbessert werden muss. Vor allem braucht er eine bessere Verbindung zur Fahrradstraße Gaisbergstraße.

Die eleganteste Verbindungsvariante wäre, vom Steigerweg zwischen Gleisen und Friedhofsmauer einen Radweg anzulegen. Es gibt/gab eine Unterführung unter der Rohrbacher Straße, die man wieder freilegen könnte und in die Verbindung integrieren.

Eine andere Variante wäre, vom Eisengreinweg hinter der Tankstelle einen Weg zur Brücke anzulegen. Die Brücke müsste dann um den (Zweirichtungs-)Radweg verbreitert werden. Nach der Straßenbahnhaltestelle könnte dann in beiden Richtungen die Rohrbacher Straße überquert werden.

Eine der beiden aufwendigen Radverkehrsführungen ist notwendig, da es an der Straßenbahn- und S-Bahnhaltestelle für die vielen unterschiedlichen Verkehre viel zu eng ist. Als diese eingerichtet wurden, war der Radverkehr noch nicht so stark und die Ex-Güterbahnstrecke zur Bahnstadt gab es noch nicht! Trotzdem wurde der Haltestellenbereich damals schon für den Rad- und Fußverehr viel zu eng konzipiert!

Dann weiter auf der ehemaligen Güterbahntrasse. Anfangs ist der Verkehr auf der Liebermannstraße noch getrennt nach Fuß- und Radweg. Leider wird es über die Römerstraße und im weiteren Verlauf kompliziert und eng, obwohl genug Platz da wäre, eine getrennte Führung beizubehalten. Auch für Spaziergänger kann es lästig sein, sich den Platz mit den Radfahrern teilen zu müssen. Wie eingangs erwähnt, wird der Weg zwischenzeitlich so gut von beiden Verkehrsarten angenommen, dass es zu bestimmten Zeiten manchmal eng wird.

Durch den Bau der Bahnstadt wurde sehr viel Fläche versiegelt mit vielen Straßen, Häußern und versiegelten Plätzen. Die bisher dort lebenden Eidechsen hat man auf die genannte Fläche der ehemaligen Güterbahntrasse umgesiedelt. Abgesehen davon, dass der Güterverkehr jetzt auf die Straße verlagert wurde, sollen sich jetzt Fußgänger, Radfahrer und Eidechsen den Restraum teilen und werden gegeneinander ausgespielt. Den getrennt verlaufenden Fußweg könnte man unversiegelt, mit normalem Schuhwerk begehbar, anlegen. Teilweise ist er schon vorhanden.

Ähnlich wie bei den Flächen für den Radschnellweg Heidelberg - Schwetzingen, soll auf einmal auf den Umweltschutz geachtet werden (was richtig ist!), aber bei dem Bau der parallen Autoschnelltrasse B535 war das damals kein Thema ...... Selbst deren Ausgleichsfläche, den Rückbau der L600 zwischen Kirchheim und Sandhausen, wurde nie umgesetzt!

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bisherige Verbindung Eisengreinweg - Gaisbergstraße

bisherige Verbindung Eisengreinweg - Gaisbergstraße

Copyright: ADFC

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möglicher Anfang einer neuen Verbindung Steigerweg - Liebermannstraße

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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