aktueller Zustand der Sickingenstraße

aktueller Zustand der Sickingenstraße © ADFC

Sickingenstraße soll für den Radverkehr sicherer gemacht werden

In der Sickingenstraße hat der Schwerverkehr durch die Ansiedelung von Supermärkten in den letzten Jahren zugenommen. Viele Radfahrer fühlen sich dadurch nicht mehr sicher!

Im November 2020 was sie deshalb auf der Tagesordnung des Gemeinderates.

Unsere damaligen Forderungen an die Sickingenstraße:

- keine innerstädtischen Bordsteinradwege, da an Kreuzungen zu gefährlich - besonders rechts von Parkern

- zusätzliche Parker in die Seitenstraßen verlegen

- 2-Meter-Radstreifen auf beiden Seiten der Sickingenstraße-West

Als Negativbeispiel wurde die Römerstraße-Nord erwähnt. Dort hat die Stadt trotz unserer inständiger Bitten es nicht zu tun, Bordsteinradwege neu angelegt. Der damalige Leiter des Verkehrsmanagements Thewalt hat das schreckliche Ergebnis später noch etwas nachgebessert vor der Bergheimer Straße!

Leider wurde von der Stadtverwaltung ein Konzept für die Sickingenstraße entwickelt, dass für den Radverkehr nicht hilfreich ist. Er wird zwischen parkenden Autos und Bäumen versteckt, was seiner Sicherheit und dem Fahrkomfort sehr abträglich ist. Wir hatten dies kritisiert und einen Alternativvorschlag unterbreitet - jedoch ohne Erfolg.....

Leider hilft die geplante Maßnahme auf der Nordseite dieser Straße nur zur subjektiven Sicherheit. Dort soll ein Bordsteinradweg, teilweise hinter parkenden Kfz und Bäumen angelegt werden. Die Radfahrer fühlen sich zwar sicherer, jedoch gibt es die objektiven Sicherheitsprobleme immer an den Kreuzungen und Einfahrten. Dort sind sie nicht mehr auf einem sicheren Radweg! Aus diesem Grunde sind sie im innerstädtischen Bereich meist sicherer, wenn sie auf einer ausreichen breiten Fahrradspur an der Straße ständig im Sichtkontakt der Kfz sind und bleiben. Auf keinen Fall sollten sie hinter parkenden Autos verschwinden. Außerdem gibt es bei Bordsteinradwege manchmal Konflikte mit ausscherenden Fußgängern. Zahlreiche Veröffentlichungen belegen dies und favorisieren besonders auf Straßen mit Tempo 30 und hohem Kfz-Aufkommen (wie in vorliegendem Fall) die Führung auf Radfahrstreifen.

Es gibt unterschiedliche Fahrräder und Radfahrer mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Ein Überholen muss daher möglich sein. Dies ist auf einem Bordsteinradweg meist schwieriger. Das ständige Auf und Ab an Einmündungen ist neben dem Sicherheitsproblem auch ein Problem des Fahrkomforts.

Wir würden deshalb auf beiden Seiten dieser Straße eine mindestens 2-Meter breite Fahrradspur auf Fahrbahnniveau dringend vorschlagen!

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https://rhein-neckar.adfc.de/artikel/sickingenstrasse-soll-fuer-den-radverkehr-sicherer-gemacht-werden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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