fehlende Ausleitung

Leimen: Tinqueuxkreisel

Die Verbindungsstraße Leimen - St. Ilgen - Sandhausen wurde neu gemacht - aber leider für den Radverkehr falsch!

Hier ein Schreiben, das ich an die Leimener Verkehrsbehörde geschickt habe:

Sehr geehrte Damen und Herren der Straßenverkehrsbehörde Leimen,

in vergangenen Jahren hatte mich Herr Sauerzapf (damals Mitarbeiter der Verkehrsbehörde Leimen) des Öfteren konsultiert, um die Meinung des ADFCs zu hören. Ich bin Kreisvorstand mit Schwerpunkt Radverkehrsplanung (seit 30 Jahren).

Auch als die Verbindungsstraße nach Sandhausen (K 4155) neu gemacht werden sollte, war ich im Rathaus (16. Apr. 2019) um mit ihm darüber zu sprechen.

Ich habe ihm die Musterlösung des Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg für Kreisverkehre Musterblatt: 4.5-1 (siehe Anhang) nahegelegt, da ich diese für die einzig sichere und für Radpendler geeignete halte! Auch die IHK (zu der wir oft Kontakt haben) ist sehr daran interessiert, dass mehr Pendler vom Auto aufs Rad umsteigen.

Beim Kreisverkehr am Kreisel Nähe B3 hat er mir erklärt, dass es da nicht gehe, da dieses Stück aus Kostengründen als außerorts definiert wurde. Dort wird jetzt leider dem Radverkehr überall die Vorfahrt weggenommen.

Für den anderen Kreisel (Tinqueuxkreisel) würde es jedoch gehen und er wird es umsetzen.

Da ich diese Woche ein paar Mal in Leimen zu tun hatte, bin ich mehrfach dort vorbei gefahren und musste feststellen, dass leider alles falsch umgesetzt wurde:

  • Von St. Ilgen kommend wird man im rechten Winkel auf die Straße geworfen (siehe Bild) - was gar nicht geht!
    Hier muss eine Ausleitung wie in der Musterlösung erfolgen!
  • Von Leimen kommend wird man kurz vor dem Kreisel von Angebotsstreifen auf den (benutzungspflichtigen) Bordsteingehweg geleitet. Das blaue Radwegschild muss wieder entfernt werden, damit der Radverkehr in den Kreisel geleitet wird!

So bekommt man keine Pendler aufs Rad! Für Kinder und Leute, die Angst haben auf der Fahrbahn zu fahren, bleibt ja noch die Möglichkeit mit den Fußgängern zu queren.

Auf der anderen Seite der Bahnlinie, auf dem Weg zum Bahnhof haben sie eine Ausleitung umgesetzt!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Schön

ADFC Rhein-Neckar e.V. (Vorstandsmitglied)

16.10.2023 (telefonische) Antwort der Straßenverkehrsbehörde Leimen:

Punkt 2 (Von Leimen kommend wird man kurz vor dem Kreisel von Angebotsstreifen auf den (benutzungspflichtigen) Bordsteingehweg geleitet. Das blaue Radwegschild muss wieder entfernt werden, damit der Radverkehr in den Kreisel geleitet wird!):

Bauamt Leimen: wird gemacht! Die durchgezogene gebogene Linie auf den Bordsteingehweg wird entfernt. Somit wird der Radverkehr zusammen mit den Kfz in den Kreisel geleitet (so wie es auch sein soll).

Punkt 1(Von St. Ilgen kommend wird man im rechten Winkel auf die Straße geworfen (siehe Bild)!
Hier muss eine Ausleitung wie in der Musterlösung erfolgen!

Bauamt Leimen: Wurde vor der Zeit von Herrn Kaschura geplant und umgesetzt und läßt sich jetzt nicht ändern, da gerade erst fertiggestellt ...!? Wir hätten vorher intervenieren sollen (...hatte ich erfolglos gemacht!...)

Ich denke, dass es aktuell schwierig ist auf den Zweirichtungsrad rauf und runter zu kommen und habe es dem Herrn des Bauamtes auch geschildert. Seine Vorschläge sind für den Radverkehr nicht praktikabel - also wir müssen dran bleiben und weiter gute Vorschläge bringen!

Downloads

Vorfahrt wird geklaut!

Copyright: ADFC

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Radverkehr muss wie in dem Musterbeispiel ausgeleitet werden

Copyright: ADFC

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Radverkehr muss auf der Fahrbahn in den Kreisel geleitet werden!

Copyright: ADFC

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https://rhein-neckar.adfc.de/artikel/leimen-tinqueuxkreisel

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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