Verkehrszeichen Fahrradstraße

Verkehrszeichen Fahrradstraße © ADFC Hamburg

Stadt Heidelberg: Steubenstraße wird Fahrradstraße

Die Steubenstraße zwischen Kapellenweg und Dossenheimer Landstraße wird zur Fahrradstraße umgewandelt. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im September 2023 beginnen.

Die Maßnahme ist Teil der Sofortmaßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs, die dem Gemeinderat im Jahr 2022 vorgestellt wurden. Die Neugestaltung der Steubenstraße orientiert sich an den Musterstandards des Landes und folgt dem Vorbild der Gaisbergstraße in der Weststadt.

Mehr Verkehrssicherheit für alle
Die Einrichtung der Fahrradstraße in der Steubenstraße wird die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer machen. Gehwege werden für Menschen mit Rollator, Kinderwagen, Rollstuhl sowie für Kinder mit Lauf- oder Fahrrad wieder uneingeschränkt nutzbar sein. Im Rahmen eines Sicherheitsaudits wurden insgesamt zwölf Stellen identifiziert, die durch dieses Vorhaben verbessert werden.

Durch die Verhinderung von ordnungswidrigem Parken werden die Sichtbeziehungen an Kreuzungsbereichen verbessert. Zudem wird die Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Pfarrgasse/Steubenstraße eindeutiger gestaltet.

Dooring-Unfälle verhindern
Um die notwendige Durchfahrtsbreite für eine Fahrradstraße zu erreichen, werden sowohl für den Kraftfahrzeugverkehr als auch für Fahrräder Markierungen für die Parkangebote angebracht. Eine gestrichelte Linie mit einem Sicherheitsabstand von 0,75 Metern beziehungsweise 0,50 Metern zum ruhenden Verkehr soll sogenannte Dooring-Unfälle verhindern.

Das Parken in der Steubenstraße im Abschnitt zwischen Pfarrgasse und Untere Kirchgasse wird künftig nur einseitig erlaubt sein, da das Gehwegparken in diesem Bereich nicht den rechtskonformen Mindestbreiten entspricht.

Im öffentlichen Raum stehen zukünftig 55 Parkplätze zur Verfügung. Es werden 38 Anlehnbügel für 70 Fahrräder sowie drei Lastenräder installiert. Am südlichen Eingang der Fahrradstraße ist zudem die Einrichtung einer Radverleihstation geplant. Die bisherigen Regelungen zum Parken bleiben bestehen.

Was ändert sich durch die Umwidmung zur Fahrradstraße?
Autos können auch weiterhin durch die Fahrradstraße fahren und dort parken, da die Straße mit den Schildern „Pkw frei“ gekennzeichnet wird. Radfahrende haben in der Fahrradstraße jedoch ausdrücklich Vorfahrt und dürfen beispielsweise auch nebeneinander fahren. Autos und Motorräder dürfen Radfahrende in einer Fahrradstraße überholen, sofern dabei ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird und sie weder gefährdet noch behindert werden. Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge in der Fahrradstraße beträgt aus Sicherheitsgründen 30 km/h.

Steubenstraße fünfte Fahrradstraße – zwei weitere in Planung
Die Steubenstraße ist mit ihren 350 Metern bereits die fünfte Fahrradstraße in Heidelberg nach der Plöck, der Gaisbergstraße, der Da-Vinci-Straße und der Franz-Marc-Straße/Fichtestraße. Damit verfügt Heidelberg bereits über rund zwei Kilometer Fahrradstraßen. Mit der Schützenstraße im Pfaffengrund und der Vangerowstraße in Bergheim sind zudem zwei weitere Fahrradstraßen in Planung.

[Quelle: Stadt Heidelberg]

Verwandte Themen

Radschnellweg Heidelberg – Schwetzingen

Unnötige Verzögerungen des Projektverlaufes. Rückschritt zu 2019, da alles noch mal von Vorne angefangen wird!

Dossenheimer Landstraße wird umgebaut

Auch der ADFC wurde letztes Jahr nach einer Stellungnahme für das große Bauprojekt nachgefragt.

Auch zur aktuellen…

Warum wir Fahrradstraßen in Heidelberg brauchen

Die bisher beste Fahrradstraße in Heidelberg ist die Gaisbergstraße. Auf allen bisherigen Fahrrradstraßen darf leider…

Radschnellweg Heidelberg - Mannheim kommt nur langsam

Der "Radschnellweg" kommt gar nicht "schnell" vorran.

Man hört fast nichts mehr von diesem einstigen Vorzeigeprojekt.…

Wer macht radverkehrspolitische Arbeit vor Ort und wie sind unsere Gundthesen

Zur Verbesserung der Bedingungen für den Alltagsradverkehr arbeitet der ADFC im Stadt- und Landkreis im:

 

-…

Enge in der Mittermaierstraße

Verkehrsversuch Mittermaierstraße: Sichere Mittermaierstraße für ALLE!

Wie sinnvoll ist es einen "Verkehrsversuch" zu starten, wenn die Verkehrsführung im "Versuch" die einzige Möglichkeit…

Dossenheimer Landstraße

Baubeginn in der Dossenheimer Landstraße erst 2024

Der ursprünglich für Herbst 2023 geplante Auftakt für die Neugestaltung der Dossenheimer Landstraße verschiebt sich nach…

Bau der Gneisenaubrücke hat begonnen

Mit dem Bau der Gneisenaubrücke wurde im September 2023 begonnen. Die Stadt Heidelberg informierte am 13. September an…

Fahrradunfall

TÜV: Deutschland fällt beim Ausbau der Zweiradinfrastruktur international zurück

Der TÜV-Verband hat angesichts hoher Unfallzahlen mit E-Scootern und Fahrrädern einen beschleunigten Ausbau der…

https://rhein-neckar.adfc.de/artikel/stadtverwaltung-steubenstrasse-wird-fahrradstrasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt